Rechtsprechung
   VG Cottbus, 23.05.2019 - 1 L 240/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14068
VG Cottbus, 23.05.2019 - 1 L 240/19 (https://dejure.org/2019,14068)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23.05.2019 - 1 L 240/19 (https://dejure.org/2019,14068)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 1 L 240/19 (https://dejure.org/2019,14068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Brandenburg, 20.09.2001 - 1 A 15/00

    Wählbarkeit bei Doppelwohnsitz; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei

    Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2019 - 1 L 240/19
    Ein solcher Doppelwohnsitz erfordert allerdings, dass die Lebensverhältnisse der Person von jedem der in Betracht kommenden Orte in ihrer Gesamtheit bestimmt werden; wird der Aufenthalt an einem der Orte wegen eines abgesonderten und begrenzten Teils der gesamten Lebensverhältnisse, etwa zu rein beruflichen Zwecken oder zu reinen Erholungs- und Freizeitzwecken, genommen, besteht an diesem Ort gerade kein ständiger Wohnsitz dieser Person (vgl. ausf. u. m. umfangreichen w. N. das frühere OVG für das Land Brandenburg, Urt. v. 20. September 2001 - 1 A 15/00 -, juris Rn. 51).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2019 - 1 L 240/19
    Vor diesem Hintergrund bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, den Rechtsschutz Einzelner im Vorfeld einer Kommunalwahl aus Gründen ihrer möglichst reibungslosen Durchführung zu beschränken (vgl. etwa auch BVerfG, Beschl. v. 09. Juni 1970 - 2 BvC 1/70 -, juris; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10. Mai 1967 - III A 1651/66 -, juris [nur LS]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1967 - III A 1651/66
    Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2019 - 1 L 240/19
    Vor diesem Hintergrund bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, den Rechtsschutz Einzelner im Vorfeld einer Kommunalwahl aus Gründen ihrer möglichst reibungslosen Durchführung zu beschränken (vgl. etwa auch BVerfG, Beschl. v. 09. Juni 1970 - 2 BvC 1/70 -, juris; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10. Mai 1967 - III A 1651/66 -, juris [nur LS]).
  • VG Potsdam, 20.02.2002 - 2 L 848/01
    Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2019 - 1 L 240/19
    Der Beigeladene hat die gesetzliche Vermutung eines ständigen Wohnsitzes an dem Ort, in dem seine Familie in einem Eigenheim wohnt - in G ... -, ersichtlich weder in seinem Antrag vom 18. Februar 2019 noch - ausweislich der Begründung aus der Anordnung der Kreiswahlleiterin vom 17. April 2019 - im Rahmen der Anhörung durch diese widerlegt noch gar die tatsächlichen Umstände für eine Widerlegung glaubhaft gemacht (vgl. dazu etwa auch: VG Potsdam, Beschl. v. 20. Februar 2002 - 2 L 848/01 -, juris, insb. Rn. 21).
  • VG Cottbus, 27.05.2021 - 1 K 1376/19

    Nichtwählbarkeit eines Stadtverordneten der Stadt Lauchhammer festgestellt

    Einen Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (VG 1 L 240/19) wies die Kammer mit Beschluss vom 23. Mai 2019 zurück.

    Im Übrigen bezieht sich der Kläger auf die Begründung seines Wahleinspruchs vom 15. Juni 2019, das von ihm vorgelegte rechtswissenschaftliche Kurzgutachten und den Beschluss der Kammer vom 23. Mai 2019 (VG 1 L 240/19).

  • VG Frankfurt/Oder, 18.10.2019 - 4 L 527/19
    Der Begriff des ständigen Wohnsitzes i. S. d. §§ 8 und 11 BbgKWahlG bestimmt sich nach §§ 7 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 20. September 2001 - 1 A 15/00 - juris Rn. 51 ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 L 240/19, BeckRS 2019, 9768 Rn. 10 ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 01. August 2019 - 1 L 387/19 -, juris Rn. 10 ff.; Nobbe , in Schumacher u.a., Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Stand: August 2019, BbgKWahlG, § 8, Anm. 3).
  • VG Cottbus, 01.08.2019 - 1 L 387/19

    Verlust der Rechtsstellung eines Vertreters im Kreistag bei fehlenden Wohnsitz

    Zwar ergibt sich aus der letztgenannten Norm eine - verfassungsrechtlich unbedenkliche - Einschränkung auch des verwaltungsgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzes mit der Folge, dass ein entsprechender Antrag im Vorfeld einer (Kommunal-)Wahl, im Verlauf ihrer Durchführung und im Rahmen der Feststellung des Wahlergebnisses im Grundsatz unzulässig ist (vgl. zuletzt: Beschlüsse d. Kammer v. 23. Mai 2019 - VG 1 L 240/19 -, juris [Streichung eines anderen Bürgers aus dem Wählerverzeichnis] u. v. 29. Juli 2019 - VG 1 L 382/19 -, zur Veröffentlichung vorgesehen [Zulassung eines Kreiswahlvorschlags zur Landtagswahl]).
  • VG Cottbus, 29.07.2019 - 1 L 382/19

    Antrag auf einstweilige Anordnung zwecks Verpflichtung den Kreiswahlvorschlag der

    Die vorstehenden Regelungen des Landeswahlrechts sind abschließend (zu § 49 BwahlkG: Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 2 m. w. N. sowie Einf. I Rn. 41; zum entsprechenden Kommunalwahlrecht, § 55 Abs. 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes [BbgKWahlG], zuletzt Beschl. d. Kammer v. 23. Mai 2019 - VG 1 L 240/19 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht